AEO - Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Sicherheit in AEO-zertifizierten Unternehmen
Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem "Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade" (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen. Ziel ist es, globale Lieferketten vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher insbesondere beim grenzüberschreitenden Warenverkehr effektiv zu schützen. Die Europäische Union hat diese sicherheitspolitischen Aspekte mit der Änderung des Zollkodex in europäisches Recht umgesetzt und mit der Veröffentlichung der Durchführungsvorschriften (VO (EG) Nr. 1875/2006) im Dezember 2006 konkretisiert. Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (engl. AEO - Authorised Economic Operator). Seit 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status beantragen. Er berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften. So wird bei Inhabern eines AEO-Zertifikats beispielsweise weniger häufig eine Prüfung von Waren oder Unterlagen vorgenommen.
Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und kann in folgenden Varianten erteilt werden (siehe auch Info-Grafiken rechts):
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AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C)
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AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S)
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AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F).
Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vergünstigungen. Das AEO-Zertifikat ist somit ein internationales Qualitätssiegel. Und von vielen Unternehmen sind Stimmen zu hören, die besagen, dass 'wer in der ersten Reihe der Lieferanten mitspielen will, muss ein sicherer Lieferant sein'.
Weitere Informationen zum Thema AEO erhalten Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls:
Um das AEO-Zertifikat „Sicherheit“ beantragen zu können, müssen angemessene Sicherheitstandards erfüllt sein, die den Schutz der Waren gewährleisten. So muss nachgewiesen werden, dass das Firmengelände und die Firmengebäude wirkungsvoll physisch gesichert sind.
AEO-Zertifikat Grimaldi Germany GmbH | |
Zertifikat Nr. | DE AEO-F 117160 |
Gültig seit: | 07.04.2013 |
Ausgestellt von: | Hauptzollamt Hamburg-Stadt |